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A Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich:

Diese Bedingungen gelten für die Lieferungen, Leistungen und Lizenzen jeder Art, die die Createc Solution Jochen Wambsganß (folgend „Createc Solution“ genannt) gegenüber ihren Kunden erbringt, soweit in dem zwischen Createc Solution und dem Kunden abgeschlossenen Kauf-, Lizenz-, Dienst-, Werk- oder sonstigen Vertrag („Vertrag“) keine entgegenstehenden Vereinbarungen getroffen werden.

Diese Bedingungen gehen davon aus, dass der Kunde eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine sonstige Person oder Personenmehrheit ist, die bei Abschluss des Vertrages über die Lieferung der Sachen, Rechten und Lizenzen oder die Herstellung von körperlichen oder unkörperlichen Werken (zusammenfassend „Liefergegenstände“) oder über sonstigen Lieferungen oder Leistungen von Createc Solution im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt („Kunden“).

Interessenten, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen („Verbraucher“), sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Createc Solution berechtigt, Leistungen von Createc Solution in Anspruch zu nehmen.

2. Widerspruchsklausel:

Den Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, soweit ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde. Eine solche Zustimmung gilt nur für den Einzelfall, nicht für frühere oder künftige Lieferungen und Leistungen.

3. Kostenvoranschläge und Angebote sind freibleibend

4. Technische Unterlagen, Kostenvoranschläge, Konzepte, Zeichnungen und Kalkulationen, die dem Kunden im Rahmen der Auftragsverhandlungen und der Vertragsausführung überlassen werden, dürfen vom Kunden nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte an derartigen Unterlagen behält sich Createc Solution vor. Für den Fall, dass der Kunde derartige Unterlagen benutzt, ohne nach dem Vertrag dazu berechtigt zu sein, ist Createc Solution berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen.

5. Vertraulichkeit:

Beide Parteien verpflichten sich, von der jeweils anderen Partei erhaltene vertrauliche geschäftliche und technische Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke des Vertrages zu verwenden. Diese Beschränkung gilt nicht für Informationen, die nachweislich zur Zeit der Überlassung öffentlich oder dem Empfänger bereits bekannt waren oder nach Überlassung an den Empfänger öffentlich werden, ohne dass der Empfänger dies zu vertreten hätte. Jede Partei steht dafür ein, dass die Bestimmungen dieser Vertraulichkeitsklausel auch von ihren Angestellten, Erfüllungsgehilfen und Beratern beachtet werden, und zwar auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen der Partei und solchen Angestellten, Erfüllungsgehilfen oder Beratern. Der Empfänger unterrichtet den Inhaber unverzüglich, wenn ihm von dem Inhaber übermittelte vertrauliche Informationen bereits bekannt waren, Informationen, die der Inhaber als vertraulich ansieht, bekannt geworden sind, oder er von einem Gericht, einer Behörde oder einem Dritten aufgefordert wird, vertrauliche Informationen mitzuteilen. Diese Vertraulichkeitsklausel bleibt auch nach Beendigung des Vertrages wirksam.

6. Kündigungsfrist, Mindestlaufzeit:

Verträge über Wartungsleistungen und sonstige regelmäßig wiederkehrende Lieferungen oder Leistungen werden jeweils für die im Vertrag genannte Laufzeit abgeschlossen. Falls nicht anderes vereinbart ist, sind beide Seiten berechtigt, solche Verträge jeweils unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum jeweiligen Jahrestag der Vertragsunterzeichnung zu kündigen. Beide Seiten behalten sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vor.

7. Anpassung dieser Bedingungen:

Createc Solution ist berechtigt, diese Bedingungen durch einseitige Erklärung mit Wirkung für die Zukunft unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats abzuändern. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung der Frist aus Abschnitt 6. dieser AGB zu kündigen.

8. Unterauftragnehmer:

Createc Solution ist berechtigt, für alle Leitungen nach dem Vertrag Unterauftragnehmer einzusetzen; die Haftung von Createc Solution gegenüber dem Kunden bleibt unberührt.

9. Erklärungen:

Alle nach dem Vertrag oder diesen Bedingungen abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen sind nur in Textform gemäß §126b BGB wirksam.

10. Abtretung:

Der Kunde ist nur mit der vorherigen Zustimmung von Createc Solution berechtigt, die Rechte aus dem Vertrag – mit Ausnahme der Zahlungsansprüche - abzutreten. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.

11. Teilnichtigkeit:

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht berührt.

12. Erfüllungsort ist Landau in der Pfalz, Rheinland-Pfalz, Deutschland

13. Rechtswahl:

Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen deutschem Recht mit Ausnahme der UN-Kaufrechtskonvention.

14. Gerichtsstand:

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen Bedingungen sind die Gerichte in Landau in der Pfalz ausschließlich zuständig, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, wenn sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung entweder nicht im Inland befindet oder unbekannt ist. Createc Solution ist in jedem Falle auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

B Liefer- und Zahlungsbedingungen

15. Lieferbedingungen:

Alle Lieferungen von Liefergegenständen erfolgen ex works ab Landau in der Pfalz. Entsprechend verstehen sich auch die von Createc Solution angegebenen Preise. Sofern nicht anders vereinbart, trägt Createc Solution für Versand, Verpackung und Versicherung auf Kosten des Kunden Sorge.

16. Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung aller vom Kunden zu erfüllenden Lieferbedingungen voraus. Fixgeschäfte bedürfen ausdrücklicher Bestätigung.

17. Teillieferungen bleiben vorbehalten.

18. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

19. In jedem Fall behält sich Createc Solution vor, anstelle des bestellten Liefergegenstandes Nachfolgemodelle zu liefern, sofern auch diese die vereinbarten Spezifikationen erfüllen und nicht teurer als die bestellten Liefergegenstände sind.

20. Abnahme bei Werkleistungen:

Soweit werkvertragliche Leitungen Gegenstand eines Vertrages sind, gilt Folgendes zur Abnahme: Hat ein Werkvertrag mehrere, vom Auftraggeber voneinander unabhängig nutzbare Einzelwerke zum Gegenstand, so werden diese Einzelwerke getrennt abgenommen. Werden in einem Werkvertrag Teilwerke definiert, so kann Createc Solution Teilwerke zur Abnahme vorstellen. Bei späteren Abnahmen wird nur noch geprüft, ob die früher abgenommenen Teile auch mit den neuen Teilen korrekt zusammenwirken. Enthält der Vertrag die Erstellung eines Konzeptes, insbesondere für die Ausprägung, Änderung oder Erweiterung von Standardsoftware, so kann Createc Solution für das Konzept eine getrennte Abnahme verlangen. Der Kunde hat innerhalb von 15 Werktagen das Leistungsergebnis zu prüfen und durch den Ansprechpartner schriftlich entweder die Abnahme zu erklären oder die festgestellten Mängel mit genauer Beschreibung mitzuteilen. Wenn er sich in dieser Frist nicht erklärt oder die Leistung ohne Rüge nutzt, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Createc Solution beseitigt die innerhalb der Frist gerügten Mängel in einer der Schwere des Mangels angemessenen Frist. Nach Mitteilung der Mängelbeseitigung prüft der Kunde das Leistungsergebnis binnen fünf Werktagen. Auch hier kann eine getrennte Abnahme verlangt werden.

21. Zahlungsziel:

Alle Rechnungen sind netto (ohne Abzug) sofort zur Zahlung fällig, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung mit der Zahlung spätestens zwei Wochen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug.

22. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in die von Createc Solution genannten Preise eingeschlossen, sondern wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

23. Preisliste:

Lieferungen und Leistungen, für die keine bestimmte Vergütung vereinbart wurde, werden nach Maßgabe der bei Eingang der Bestellung geltenden Createc Solution-Preisliste berechnet.

24. Anpassung einer laufenden Vergütung:

Bei allen Verträgen, die eine laufende Vergütung vorsehen, ist Createc Solution berechtigt, diese Vergütung durch einseitige Erklärung mit Wirkung für die Zukunft unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres zu erhöhen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat mit Wirkung zum Erhöhungszeitpunkt zu kündigen. Ein Kündigungsrecht besteht nicht, wenn die Erhöhung (a) aufgrund von Steigerungen der Lohn- und Lohnnebenkosten der mit der Erbringung der Leistung befassten Angestellten und / oder der Beschaffungskosten der für die Erbringung der Leistung erforderlichen Materialien und Dienstleistungen erforderlich ist und (b) 10% der für das jeweils bei Zugang der Erhöhungsverlangens laufende Vertragsjahr geltenden Vergütung nicht übersteigt.

25. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt auch für die Geltendmachung von - auch kaufmännischen – Zurückbehaltungsrechten und insbesondere auch für die Minderung laufender Zahlungen an Createc Solution aufgrund von angeblichen Mängeln von Liefergegenständen; dem Kunden bleibt in diesem Falle vorbehalten, diesbezüglich nach Zahlung Rückzahlung aus Bereicherungsrecht bzw. Schadensersatz nach Maßgabe des Vertrages geltend zu machen. Createc Solution ist berechtigt, Leistungen aus dem Vertrag auch aufgrund von Ansprüchen gegen den Kunden aus anderen rechtlichen Verhältnissen zurückzubehalten.

26. Obliegenheiten des Kunden:

Falls nicht anders vereinbart, obliegt es dem Kunden, die für die Funktion der Liefergegenstände erforderliche Umgebung gemäß den Herstellerrichtlinien zu schaffen und Createc Solution alle erforderlichen Informationen und Auskünfte zu geben. Soweit Createc Solution dem Kunden für die Installationsvorbereitungen ein Unternehmen benennt, gilt dies nicht als Erfüllungsgehilfe von Createc Solution.

27. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Createc Solution. Der Kunde ist verpflichtet, Createc Solution von allen Zugriffen Dritter auf die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren (Vorbehaltsware), insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Beschlagnahmen, und vor allen an der Vorbehaltsware eingetretenen Schäden unverzüglich zu unterrichten. Sofern die Ware in ein Land verbracht wird, in dem der vorstehende Eigentumsvorbehalt nicht in vollem Umfang wirksam ist, ist der Kunde verpflichtet, Createc Solution eine gleichwertige Sicherheit zu verschaffen.

C Schutzrechte, Softwarelizenzen und Softwareunterstützung

28. Schutzrechte:

Das Recht des Kunden, Liefergegenstände, die durch gewerbliche Schutzrechts geschützt sind, zu nutzen, insbesondere Computer-Software- Erzeugnisse einschließlich der Nutzerdokumentation („Software“), ist auf die internen Geschäftszwecke des Kunden beschränkt und bestimmt sich ausschließlich nach dem Vertrag und diesen Bedingungen. Alle sonstigen Rechte an solchen Produkten bleiben vorbehalten. Der Quellcode von Software wird nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige gesetzlich zwingende Rechte des Kunden zur Vervielfältigung und Bearbeitung, wenn und soweit dies für eine erlaubte bestimmungsgemäße Benutzung der Programme einschließlich der Datensicherung und der Fehlerbeseitigung erforderlich ist, bleiben ebenso unberührt wie das Recht zur gesetzlich zwingend erlaubten Dekompilierung. Soweit der Kunde nach der Vereinbarung mit Createc Solution berechtigt ist, Kopien der Software an Dritte weiterzugeben oder diesen den Zugriff auf die Software zu erlauben, besteht dieses Recht nur, wenn und soweit der Kunde diesen Dritten zum Schutze der Rechte von Createc Solution vertraglich Nutzungsbeschränkungen mindestens in dem in vorstehenden Absätzen dieses Abschnittes festgelegten Umfang auferlegt und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Beschränkungen ergreift. Der Kunde hat in diesem Fall Createc Solution für jede Verletzung von Schutzrechten durch diese Dritten einzustehen und Createc Solution sämtliche Ansprüche der Dritten im Zusammenhang mit der Software freizustellen, die nicht auf einer Verletzung des Vertrags durch Createc Solution beruhen. Soweit Createc Solution dem Kunden Drittsoftware oder Open Source Software oder Komponenten derselben liefert, gelten ergänzend die dem Liefergegenstand beigefügten Lizenzbedingungen („Dritt-Lizenzbedingungen“). Dritt-Lizenzbedingungen gehen bei Abweichungen den Bestimmungen dieses Abschnitts C. vor.

D Gewährleistung und Haftung

29. Sach- und Rechtsmängel:

Soweit der Kunde Liefergegenstände bei einem Händler erworben hat, sind Ansprüche bei Sach- und Rechtsmängeln ausschließlich dem gegenüber nach Maßgabe des mit ihm geschlossenen Vertrages geltend zu machen. In allen anderen Fällen gilt folgendes: Die Rechte des Kunden bei Sach- oder Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit der Liefergegenstand nur unerheblich von Beschaffenheitsangaben abweicht und / oder die Eignung des Liefergegenstandes für die geschuldete Verwendung nur unerheblich eingeschränkt ist. Der Kunde hat Liefergegenstände unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und Mängel oder Abweichungen zu rügen. Soweit der Kunde bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbare Lieferabweichungen, insbesondere Mängel, Mengenabweichungen oder Lieferung anderer als der bestellten Liefergegenstände nicht unverzüglich nach Ablieferung rügt, gelten diese als genehmigt wie geliefert. Die Rüge ist nicht mehr unverzüglich, wenn sie Createc Solution nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung zugeht. Createc Solution behält sich die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Übt Createc Solution das Wahlrecht nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist aus, geht es auf den Kunden über. Createc Solution behält sich - auch bei Werkverträgen - zwei Nacherfüllungsversuche vor, es sei denn, dieses ist dem Kunden im Einzelfall unzumutbar. Die Rechte des Kunden bei Sach- oder Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit der Kunde den Liefergegenstand (a) für einen anderen als den vertraglich festgelegten Zweck oder entgegen den gesetzlichen Vorschriften oder den vom Hersteller herausgegebenen Richtlinien einsetzt oder (b) ohne schriftliche Zustimmung von Createc Solution (i) bearbeitet oder verändert oder (ii) zusammen mit anderer Soft- oder Hardware eingesetzt, die nicht vom Hersteller des Liefergegenstandes ausdrücklich für eine solche Verwendung zugelassen ist, es sei denn, dass die vorgenannten Umstände für den Mangel nicht ursächlich waren. Die Rechte des Kunden bei Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit sie sich auf Rechte beziehen, die nur außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz gelten oder soweit der Kunde nicht Createc Solution auf Verlangen vollumfänglich die Verteidigung überlässt und alle erforderlichen Vollmachten erteilt. Soweit der Kunde den Weiterverkauf von Liefergegenständen an Verbraucher beabsichtigt, hat er Createc Solution darauf vor Vertragsabschluss hinzuweisen. Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche sind ausgeschlossen, wenn und soweit der Kunde nicht nachweisen kann, dass er die von Createc Solution gelieferten, zum Weiterverlauf bestimmten Liefergegenstände im Regelfall in der Reihenfolge der Lieferung an seine Kunden ausgeliefert hat (FIFO). Jeder Rückgriff ist ausgeschlossen, soweit der Kunde den Gewährleistungsfall Createc Solution nicht innerhalb von 5 Tagen in Textform anzeigt. Anwendungsersatz wird ausschließlich durch Warengutschriften geleistet. Ein Anspruch auf Barauszahlung ist ausgeschlossen.

30. Beschaffenheitsgarantien bedürfen in jedem Falle einer ausdrücklichen Erklärung von Createc Solution. Eine selbständige Herstellergarantie, die einem Liefergegenstand beigefügt ist, begründet im Zweifel keine Beschaffenheitsgarantie.

31. Haftung:

Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht seitens Createc Solution besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet Createc Solution auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Zusätzlich haftet Createc Solution auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, allerdings der Summe nach begrenzt auf die Vermögensnachteile, die Createc Solution bei Abschluss der Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen. Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erreichung des Vertragszweckes überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig nach Inhalt und Zweck des Vertrages vertrauen darf. Für Schäden im Zusammenhang mit dem Verlust von Daten haftet Createc Solution nur insoweit wie diese nicht durch eine tägliche, alternierende Datensicherung hätten vermieden werden können. Ebenso haftet Createc Solution nicht für Schäden, die durch Liefergegenstände verursacht worden sind, sofern diese Schäden aufgrund einer Überprüfung der Arbeitsergebnisse derselben in regelmäßigen Abständen hätten vermieden werden können. Im Vertrag oder diesen Bedingungen vereinbarte Beschränkungen der Haftung von Createc Solution gelten auch für die etwaige persönliche Haftung der Organe, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Createc Solution. Die Haftung von Createc Solution im Zusammenhang mit Sach- oder Rechtsmängeln von Liefergegenständen, die ohne Vergütung zur Verfügung gestellt werden, z.B. Demo- Versionen von Software, ist auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und arglistig verschwiegene Mängel beschränkt. Eventuelle zwingende Produkthaftungsansprüche nach Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche aus einer etwaigen Beschaffenheitsgarantie, bleiben von den vorstehenden Einschränkungen unberührt.

32. Verjährung:

Ansprüche des Kunden bei Mängeln von Liefergegenständen bei neu hergestellten Liefergegenständen verjähren nach einem Jahr, bei gebrauchten Liefergegenständen nach sechs Monaten. Mit Ablauf der vereinbarten Verjährungsfristen erlischt auch das gesetzliche Rücktrittsrecht. Für Ansprüche bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder in Bezug auf Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwandt worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben oder die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer verschuldeten Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person beruhen, aus Beschaffenheitsgarantien sowie für den gesetzlichen Rückgriff und das Recht, sich bei einer von Createc Solution zu vertretenden Pflichtverletzung, die kein Mangel ist, vom Vertrag zu lösen, gilt jedoch stets die gesetzliche Verjährungsfrist. Für den Beginn der Verjährung gelten jeweils die gesetzlichen Vorschriften.

33. Freistellung:

Der Kunde stellt Createc Solution von allen Ansprüchen Dritter frei, die mit der Begründung erhoben werden, der Kunde habe die für seinen Geschäftsbetrieb geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Aufsichts-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechts, nicht eingehalten. Der Kunde stellt Createc Solution außerdem von allen Ansprüchen Dritter oder sonstiger Schäden aufgrund von Angaben des Kunden gegenüber Dritten in Bezug auf Eigenschaften oder technische Merkmale der Liefergegenstände, die von den Angaben des jeweiligen Herstellers abweichen, frei.

E Nutzung der Website

34. Produktinformationen und -angebote, die auf der Website veröffentlicht werden, sind unverbindlich. Sie begründen weder verbindliche Beschaffenheitsangaben noch Garantien, noch verpflichten sie zum Abschluss eines Vertrages. Solche Informationen stellen nur Aufforderungen zu Angeboten durch den Nutzer dar.

35. Änderungen:

Createc Solution behält sich vor, ihre Website jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern, einzustellen oder einzelne oder alle Nutzer von der Nutzung auszuschließen.

36. Schutzrechte:

Soweit Inhalte der Website sowie darin zur Nutzung oder zum Download angebotene Inhalte, einschließlich des Angebotes von Demo-Versionen von Software (zusammenfassend „Inhalte“) Gegenstand von gewerblichen oder sonstigen Schutzrechten von Createc Solution oder den jeweiligen Anbietern der Inhalte sind, gilt folgendes: Alle Rechte an solchen Inhalten bleiben vorbehalten. Der Nutzer hat jede Nutzung zu unterlassen, die nicht nachfolgend ausdrücklich erlaubt ist. Der Nutzer ist berechtigt, Inhalte ausschließlich zum Zwecke der Wiedergabe auf seinem Computer zu vervielfältigen und zu nutzen. Der Nutzer ist darüber hinaus widerruflich berechtigt, auf der Website veröffentlichte Texte in angemessenem Umfange für eigene Zwecke oder zur nicht gewerblichen Information Dritter zu vervielfältigen und zu verbreiten, soweit (i) jede Kopie den Hinweis auf die Quelle und die Schutzrechte von Createc Solution und/oder alle sonstigen Quellen- und Schutzrechtshinweise, mit denen der Text auf der Website versehen ist, vollständig und unverändert enthält, (ii) die Texte nicht verändert oder in sinnentstellenden Auszügen verbreitet oder veröffentlicht werden und (iii) die Texte nicht Dritten über ein Netzwerk zur Verfügung gestellt werden. Vorstehende Erlaubnis gilt ausdrücklich nur für Texte und nicht für Designs, Klänge, Grafiken, Logos oder das „Look and Feel“ der Website.

Schutzrechte der Nutzer: Soweit der Nutzer über die Website Inhalte an Createc Solution oder andere Nutzer weiter gibt, sind Createc Solution bzw. die übrigen Nutzer berechtigt, diese im Rahmen des vereinbarten Zweckes zu vervielfältigen, zu verbreiten und sonst zu nutzen. Eine Vertraulichkeitspflicht oder sonstige Nutzungsbeschränkungen bestehen nur bei einem entsprechenden ausdrücklichen Vorbehalt des Nutzers vor der Übermittlung der Inhalte. Soweit der Nutzer Inhalte auf der Website veröffentlicht, hat er als Anbieter von Inhalten gegenüber den anderen Nutzern die Rechte nach vorstehendem Absatz. Der Nutzer steht Createc Solution dafür ein, dass von ihm übermittelte Inhalte (i) mit dem anwendbaren Recht übereinstimmen, (ii) inhaltlich richtig sind und (iii) keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere dass der Inhaber der Schutzrechte an solchen Inhalten der vorstehenden Nutzung zugestimmt hat. Createc Solution übernimmt gegenüber dem Nutzer, der Inhalte auf der Website veröffentlicht, keine Haftung dafür, dass andere Nutzer die vorstehenden Beschränkungen einhalten.

37. Pflichten der Nutzer:

Die Nutzer verpflichten sich, es zu unterlassen, bei der Nutzung der Website andere Nutzer oder Createc Solution zu behindern oder auszuspähen oder die Website für andere als die vorgesehenen Zwecke zu nutzen oder in einer Weise zu benutzen, die den technischen Ablauf stört oder überlastet. Createc Solution behält sich vor, diese Pflichten durch verbindliche Benutzerrichtlinien zu konkretisieren.

38. Freistellung:

Der Nutzer steht Createc Solution dafür ein, dass er die Website ausschließlich in Übereinstimmung mit dem jeweils anwendbaren Recht und diesen Nutzungsbedingungen nutzt und im Zusammenhang mit der Nutzung der Website keine Rechte Dritter verletzt. Der Nutzer stellt Createc Solution von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich der öffentlichen Hand) frei, die gegenüber Createc Solution mit der Begründung erhoben werden, der Nutzer habe (i) die für ihn geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Aufsichts-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechts, (ii) seine Pflichten und Zusicherungen nach diesen Nutzungsbedingungen oder (iii) Rechte Dritter verletzt und ersetzt Createc Solution alle damit verbundenen Aufwendungen einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung.

39. Für fremde Inhalte ist die Haftung von Createc Solution zusätzlich nach Maßgabe des Teledienstegesetzes beschränkt.

40. Hyperlinks:

Createc Solution ist - jederzeit widerruflich - damit einverstanden, dass Dritte Hyperlinks („Links“) auf die Website setzen, aber nur soweit (i) durch das Setzen des Links nicht der unzutreffende Eindruck einer geschäftlichen Verbindung mit – oder einer Billigung einer fremden Leistung oder eines fremden Geschäftsbetriebes durch - Createc Solution geschaffen wird, (ii) die Website in einem neuen Fenster und vollständig wiedergegeben wird und auch sonst dem Betrachter deutlich wird, dass es sich um einen Inhalt von Createc Solution handelt (keine „frames“). Links, die den vorgenannten Anforderungen nicht entsprechen, sind ausdrücklich verboten. Soweit Createc Solution einen Link auf einen fremden Inhalt setzt, bedeutet dieses nicht, dass Createc Solution den fremden Inhalt billigt oder sich zu eigen macht. Createc Solution lehnt jede Haftung für verlinkte Inhalte ab.

F Datenschutz

41. Auftragsverarbeitung durch Createc Solution:

Soweit Createc Solution im Rahmen der Software-Unterstützung oder sonstiger Dienst- oder Werkleistungen für den Kunden Zugang zu personenbezogenen Daten oder zu Daten, die einer besonderen gesetzlichen oder beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, hat oder ein solcher Zugang nicht ausgeschlossen werden kann, wird Createc Solution ausschließlich Personal einsetzen, das über die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen belehrt und in schriftlicher Form zur Verschwiegenheit und zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet wurde. Solche Daten dürfen nur für die Auftragsabwicklung und in Übereinstimmung mit den Weisungen des Kunden verwendet werden und sind danach zu löschen bzw. zu sperren. Eine Unterbeauftragung solcher Leistungen darf nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden erfolgen. Createc Solution wird die Einhaltung des Datenschutzes durch sein Personal überwachen und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherung ergreifen. Der Kunde hat das Recht, unabhängige Prüfungen der Verwendung solcher Daten bei Createc Solution vornehmen zu lassen, soweit gesetzliche Vorschriften solche Prüfungen im Rahmen der ordnungsgemäßen Ausführung der Geschäfte des Kunden vorschreiben.

42. Createc Solution als Verantwortliche Stelle:

Soweit Createc Solution im Rahmen des Vertrages personenbezogene Daten als Verantwortliche Stelle erhebt, erfolgt dieses für eigene Zwecke, nämlich für die Erbringung der vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen von Createc Solution. Createc Solution verpflichtet sich ausdrücklich dazu, dass die Verarbeitung und Nutzung der übermittelten Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit dem deutschen Datenschutz erfolgt. Createc Solution wird in jedem Falle das Datengeheimnis wahren. Die Verarbeitung der Daten erfolgt gegenwärtig ausschließlich auf Servern im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes. Createc Solution wird die personenbezogenen Daten ggf. auch an Dritte weitergeben, die Createc Solution in die Leistungserbringung einschaltet. Createc Solution wird in diesem Falle die Dritten verpflichten, die vorgenannten Beschränkungen zu beachten. Soweit der Nutzer personenbezogene Daten Dritter an Createc Solution übermittelt, steht er Createc Solution dafür ein, dass die Betroffenen der Übermittlung an und der Bearbeitung oder Nutzung durch Createc Solution zugestimmt haben.

Diese Bedingungen gelten für die Lieferungen, Leistungen und Lizenzen jeder Art, die die Createc Solution Jochen Wambsganß (folgend „Createc Solution“ genannt) gegenüber ihren Kunden erbringt, soweit in dem zwischen Createc Solution und dem Kunden abgeschlossenen Kauf-, Lizenz-, Dienst-, Werk- oder sonstigen Vertrag („Vertrag“) keine entgegenstehenden Vereinbarungen getroffen werden.

Diese Bedingungen gehen davon aus, dass der Kunde eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine sonstige Person oder Personenmehrheit ist, die bei Abschluss des Vertrages über die Lieferung der Sachen, Rechten und Lizenzen oder die Herstellung von körperlichen oder unkörperlichen Werken (zusammenfassend „Liefergegenstände“) oder über sonstigen Lieferungen oder Leistungen von Createc Solution im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt („Kunden“).

Interessenten, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen („Verbraucher“), sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Createc Solution berechtigt, Leistungen von Createc Solution in Anspruch zu nehmen.

2. Widerspruchsklausel:

Den Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, soweit ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde. Eine solche Zustimmung gilt nur für den Einzelfall, nicht für frühere oder künftige Lieferungen und Leistungen.

3. Kostenvoranschläge und Angebote sind freibleibend

4. Technische Unterlagen, Kostenvoranschläge, Konzepte, Zeichnungen und Kalkulationen, die dem Kunden im Rahmen der Auftragsverhandlungen und der Vertragsausführung überlassen werden, dürfen vom Kunden nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte an derartigen Unterlagen behält sich Createc Solution vor. Für den Fall, dass der Kunde derartige Unterlagen benutzt, ohne nach dem Vertrag dazu berechtigt zu sein, ist Createc Solution berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen.

5. Vertraulichkeit:

Beide Parteien verpflichten sich, von der jeweils anderen Partei erhaltene vertrauliche geschäftliche und technische Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke des Vertrages zu verwenden. Diese Beschränkung gilt nicht für Informationen, die nachweislich zur Zeit der Überlassung öffentlich oder dem Empfänger bereits bekannt waren oder nach Überlassung an den Empfänger öffentlich werden, ohne dass der Empfänger dies zu vertreten hätte. Jede Partei steht dafür ein, dass die Bestimmungen dieser Vertraulichkeitsklausel auch von ihren Angestellten, Erfüllungsgehilfen und Beratern beachtet werden, und zwar auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen der Partei und solchen Angestellten, Erfüllungsgehilfen oder Beratern. Der Empfänger unterrichtet den Inhaber unverzüglich, wenn ihm von dem Inhaber übermittelte vertrauliche Informationen bereits bekannt waren, Informationen, die der Inhaber als vertraulich ansieht, bekannt geworden sind, oder er von einem Gericht, einer Behörde oder einem Dritten aufgefordert wird, vertrauliche Informationen mitzuteilen. Diese Vertraulichkeitsklausel bleibt auch nach Beendigung des Vertrages wirksam.

6. Kündigungsfrist, Mindestlaufzeit:

Verträge über Wartungsleistungen und sonstige regelmäßig wiederkehrende Lieferungen oder Leistungen werden jeweils für die im Vertrag genannte Laufzeit abgeschlossen. Falls nicht anderes vereinbart ist, sind beide Seiten berechtigt, solche Verträge jeweils unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum jeweiligen Jahrestag der Vertragsunterzeichnung zu kündigen. Beide Seiten behalten sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vor.

7. Anpassung dieser Bedingungen:

Createc Solution ist berechtigt, diese Bedingungen durch einseitige Erklärung mit Wirkung für die Zukunft unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats abzuändern. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung der Frist aus Abschnitt 6. dieser AGB zu kündigen.

8. Unterauftragnehmer:

Createc Solution ist berechtigt, für alle Leitungen nach dem Vertrag Unterauftragnehmer einzusetzen; die Haftung von Createc Solution gegenüber dem Kunden bleibt unberührt.

9. Erklärungen:

Alle nach dem Vertrag oder diesen Bedingungen abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen sind nur in Textform gemäß §126b BGB wirksam.

10. Abtretung:

Der Kunde ist nur mit der vorherigen Zustimmung von Createc Solution berechtigt, die Rechte aus dem Vertrag – mit Ausnahme der Zahlungsansprüche - abzutreten. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.

11. Teilnichtigkeit:

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht berührt.

12. Erfüllungsort ist Landau in der Pfalz, Rheinland-Pfalz, Deutschland

13. Rechtswahl:

Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen deutschem Recht mit Ausnahme der UN-Kaufrechtskonvention.

14. Gerichtsstand:

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen Bedingungen sind die Gerichte in Landau in der Pfalz ausschließlich zuständig, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, wenn sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung entweder nicht im Inland befindet oder unbekannt ist. Createc Solution ist in jedem Falle auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

B Liefer- und Zahlungsbedingungen

15. Lieferbedingungen:

Alle Lieferungen von Liefergegenständen erfolgen ex works ab Landau in der Pfalz. Entsprechend verstehen sich auch die von Createc Solution angegebenen Preise. Sofern nicht anders vereinbart, trägt Createc Solution für Versand, Verpackung und Versicherung auf Kosten des Kunden Sorge.

16. Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung aller vom Kunden zu erfüllenden Lieferbedingungen voraus. Fixgeschäfte bedürfen ausdrücklicher Bestätigung.

17. Teillieferungen bleiben vorbehalten.

18. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

19. In jedem Fall behält sich Createc Solution vor, anstelle des bestellten Liefergegenstandes Nachfolgemodelle zu liefern, sofern auch diese die vereinbarten Spezifikationen erfüllen und nicht teurer als die bestellten Liefergegenstände sind.

20. Abnahme bei Werkleistungen:

Soweit werkvertragliche Leitungen Gegenstand eines Vertrages sind, gilt Folgendes zur Abnahme: Hat ein Werkvertrag mehrere, vom Auftraggeber voneinander unabhängig nutzbare Einzelwerke zum Gegenstand, so werden diese Einzelwerke getrennt abgenommen. Werden in einem Werkvertrag Teilwerke definiert, so kann Createc Solution Teilwerke zur Abnahme vorstellen. Bei späteren Abnahmen wird nur noch geprüft, ob die früher abgenommenen Teile auch mit den neuen Teilen korrekt zusammenwirken. Enthält der Vertrag die Erstellung eines Konzeptes, insbesondere für die Ausprägung, Änderung oder Erweiterung von Standardsoftware, so kann Createc Solution für das Konzept eine getrennte Abnahme verlangen. Der Kunde hat innerhalb von 15 Werktagen das Leistungsergebnis zu prüfen und durch den Ansprechpartner schriftlich entweder die Abnahme zu erklären oder die festgestellten Mängel mit genauer Beschreibung mitzuteilen. Wenn er sich in dieser Frist nicht erklärt oder die Leistung ohne Rüge nutzt, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Createc Solution beseitigt die innerhalb der Frist gerügten Mängel in einer der Schwere des Mangels angemessenen Frist. Nach Mitteilung der Mängelbeseitigung prüft der Kunde das Leistungsergebnis binnen fünf Werktagen. Auch hier kann eine getrennte Abnahme verlangt werden.

21. Zahlungsziel:

Alle Rechnungen sind netto (ohne Abzug) sofort zur Zahlung fällig, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung mit der Zahlung spätestens zwei Wochen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug.

22. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in die von Createc Solution genannten Preise eingeschlossen, sondern wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

23. Preisliste:

Lieferungen und Leistungen, für die keine bestimmte Vergütung vereinbart wurde, werden nach Maßgabe der bei Eingang der Bestellung geltenden Createc Solution-Preisliste berechnet.

24. Anpassung einer laufenden Vergütung:

Bei allen Verträgen, die eine laufende Vergütung vorsehen, ist Createc Solution berechtigt, diese Vergütung durch einseitige Erklärung mit Wirkung für die Zukunft unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres zu erhöhen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat mit Wirkung zum Erhöhungszeitpunkt zu kündigen. Ein Kündigungsrecht besteht nicht, wenn die Erhöhung (a) aufgrund von Steigerungen der Lohn- und Lohnnebenkosten der mit der Erbringung der Leistung befassten Angestellten und / oder der Beschaffungskosten der für die Erbringung der Leistung erforderlichen Materialien und Dienstleistungen erforderlich ist und (b) 10% der für das jeweils bei Zugang der Erhöhungsverlangens laufende Vertragsjahr geltenden Vergütung nicht übersteigt.

25. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt auch für die Geltendmachung von - auch kaufmännischen – Zurückbehaltungsrechten und insbesondere auch für die Minderung laufender Zahlungen an Createc Solution aufgrund von angeblichen Mängeln von Liefergegenständen; dem Kunden bleibt in diesem Falle vorbehalten, diesbezüglich nach Zahlung Rückzahlung aus Bereicherungsrecht bzw. Schadensersatz nach Maßgabe des Vertrages geltend zu machen. Createc Solution ist berechtigt, Leistungen aus dem Vertrag auch aufgrund von Ansprüchen gegen den Kunden aus anderen rechtlichen Verhältnissen zurückzubehalten.

26. Obliegenheiten des Kunden:

Falls nicht anders vereinbart, obliegt es dem Kunden, die für die Funktion der Liefergegenstände erforderliche Umgebung gemäß den Herstellerrichtlinien zu schaffen und Createc Solution alle erforderlichen Informationen und Auskünfte zu geben. Soweit Createc Solution dem Kunden für die Installationsvorbereitungen ein Unternehmen benennt, gilt dies nicht als Erfüllungsgehilfe von Createc Solution.

27. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Createc Solution. Der Kunde ist verpflichtet, Createc Solution von allen Zugriffen Dritter auf die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren (Vorbehaltsware), insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Beschlagnahmen, und vor allen an der Vorbehaltsware eingetretenen Schäden unverzüglich zu unterrichten. Sofern die Ware in ein Land verbracht wird, in dem der vorstehende Eigentumsvorbehalt nicht in vollem Umfang wirksam ist, ist der Kunde verpflichtet, Createc Solution eine gleichwertige Sicherheit zu verschaffen.

C Schutzrechte, Softwarelizenzen und Softwareunterstützung

28. Schutzrechte:

Das Recht des Kunden, Liefergegenstände, die durch gewerbliche Schutzrechts geschützt sind, zu nutzen, insbesondere Computer-Software- Erzeugnisse einschließlich der Nutzerdokumentation („Software“), ist auf die internen Geschäftszwecke des Kunden beschränkt und bestimmt sich ausschließlich nach dem Vertrag und diesen Bedingungen. Alle sonstigen Rechte an solchen Produkten bleiben vorbehalten. Der Quellcode von Software wird nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige gesetzlich zwingende Rechte des Kunden zur Vervielfältigung und Bearbeitung, wenn und soweit dies für eine erlaubte bestimmungsgemäße Benutzung der Programme einschließlich der Datensicherung und der Fehlerbeseitigung erforderlich ist, bleiben ebenso unberührt wie das Recht zur gesetzlich zwingend erlaubten Dekompilierung. Soweit der Kunde nach der Vereinbarung mit Createc Solution berechtigt ist, Kopien der Software an Dritte weiterzugeben oder diesen den Zugriff auf die Software zu erlauben, besteht dieses Recht nur, wenn und soweit der Kunde diesen Dritten zum Schutze der Rechte von Createc Solution vertraglich Nutzungsbeschränkungen mindestens in dem in vorstehenden Absätzen dieses Abschnittes festgelegten Umfang auferlegt und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Beschränkungen ergreift. Der Kunde hat in diesem Fall Createc Solution für jede Verletzung von Schutzrechten durch diese Dritten einzustehen und Createc Solution sämtliche Ansprüche der Dritten im Zusammenhang mit der Software freizustellen, die nicht auf einer Verletzung des Vertrags durch Createc Solution beruhen. Soweit Createc Solution dem Kunden Drittsoftware oder Open Source Software oder Komponenten derselben liefert, gelten ergänzend die dem Liefergegenstand beigefügten Lizenzbedingungen („Dritt-Lizenzbedingungen“). Dritt-Lizenzbedingungen gehen bei Abweichungen den Bestimmungen dieses Abschnitts C. vor.

D Gewährleistung und Haftung

29. Sach- und Rechtsmängel:

Soweit der Kunde Liefergegenstände bei einem Händler erworben hat, sind Ansprüche bei Sach- und Rechtsmängeln ausschließlich dem gegenüber nach Maßgabe des mit ihm geschlossenen Vertrages geltend zu machen. In allen anderen Fällen gilt folgendes: Die Rechte des Kunden bei Sach- oder Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit der Liefergegenstand nur unerheblich von Beschaffenheitsangaben abweicht und / oder die Eignung des Liefergegenstandes für die geschuldete Verwendung nur unerheblich eingeschränkt ist. Der Kunde hat Liefergegenstände unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und Mängel oder Abweichungen zu rügen. Soweit der Kunde bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbare Lieferabweichungen, insbesondere Mängel, Mengenabweichungen oder Lieferung anderer als der bestellten Liefergegenstände nicht unverzüglich nach Ablieferung rügt, gelten diese als genehmigt wie geliefert. Die Rüge ist nicht mehr unverzüglich, wenn sie Createc Solution nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung zugeht. Createc Solution behält sich die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Übt Createc Solution das Wahlrecht nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist aus, geht es auf den Kunden über. Createc Solution behält sich - auch bei Werkverträgen - zwei Nacherfüllungsversuche vor, es sei denn, dieses ist dem Kunden im Einzelfall unzumutbar. Die Rechte des Kunden bei Sach- oder Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit der Kunde den Liefergegenstand (a) für einen anderen als den vertraglich festgelegten Zweck oder entgegen den gesetzlichen Vorschriften oder den vom Hersteller herausgegebenen Richtlinien einsetzt oder (b) ohne schriftliche Zustimmung von Createc Solution (i) bearbeitet oder verändert oder (ii) zusammen mit anderer Soft- oder Hardware eingesetzt, die nicht vom Hersteller des Liefergegenstandes ausdrücklich für eine solche Verwendung zugelassen ist, es sei denn, dass die vorgenannten Umstände für den Mangel nicht ursächlich waren. Die Rechte des Kunden bei Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit sie sich auf Rechte beziehen, die nur außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz gelten oder soweit der Kunde nicht Createc Solution auf Verlangen vollumfänglich die Verteidigung überlässt und alle erforderlichen Vollmachten erteilt. Soweit der Kunde den Weiterverkauf von Liefergegenständen an Verbraucher beabsichtigt, hat er Createc Solution darauf vor Vertragsabschluss hinzuweisen. Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche sind ausgeschlossen, wenn und soweit der Kunde nicht nachweisen kann, dass er die von Createc Solution gelieferten, zum Weiterverlauf bestimmten Liefergegenstände im Regelfall in der Reihenfolge der Lieferung an seine Kunden ausgeliefert hat (FIFO). Jeder Rückgriff ist ausgeschlossen, soweit der Kunde den Gewährleistungsfall Createc Solution nicht innerhalb von 5 Tagen in Textform anzeigt. Anwendungsersatz wird ausschließlich durch Warengutschriften geleistet. Ein Anspruch auf Barauszahlung ist ausgeschlossen.

30. Beschaffenheitsgarantien bedürfen in jedem Falle einer ausdrücklichen Erklärung von Createc Solution. Eine selbständige Herstellergarantie, die einem Liefergegenstand beigefügt ist, begründet im Zweifel keine Beschaffenheitsgarantie.

31. Haftung:

Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht seitens Createc Solution besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet Createc Solution auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Zusätzlich haftet Createc Solution auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, allerdings der Summe nach begrenzt auf die Vermögensnachteile, die Createc Solution bei Abschluss der Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen. Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erreichung des Vertragszweckes überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig nach Inhalt und Zweck des Vertrages vertrauen darf. Für Schäden im Zusammenhang mit dem Verlust von Daten haftet Createc Solution nur insoweit wie diese nicht durch eine tägliche, alternierende Datensicherung hätten vermieden werden können. Ebenso haftet Createc Solution nicht für Schäden, die durch Liefergegenstände verursacht worden sind, sofern diese Schäden aufgrund einer Überprüfung der Arbeitsergebnisse derselben in regelmäßigen Abständen hätten vermieden werden können. Im Vertrag oder diesen Bedingungen vereinbarte Beschränkungen der Haftung von Createc Solution gelten auch für die etwaige persönliche Haftung der Organe, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Createc Solution. Die Haftung von Createc Solution im Zusammenhang mit Sach- oder Rechtsmängeln von Liefergegenständen, die ohne Vergütung zur Verfügung gestellt werden, z.B. Demo- Versionen von Software, ist auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und arglistig verschwiegene Mängel beschränkt. Eventuelle zwingende Produkthaftungsansprüche nach Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche aus einer etwaigen Beschaffenheitsgarantie, bleiben von den vorstehenden Einschränkungen unberührt.

32. Verjährung:

Ansprüche des Kunden bei Mängeln von Liefergegenständen bei neu hergestellten Liefergegenständen verjähren nach einem Jahr, bei gebrauchten Liefergegenständen nach sechs Monaten. Mit Ablauf der vereinbarten Verjährungsfristen erlischt auch das gesetzliche Rücktrittsrecht. Für Ansprüche bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder in Bezug auf Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwandt worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben oder die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer verschuldeten Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person beruhen, aus Beschaffenheitsgarantien sowie für den gesetzlichen Rückgriff und das Recht, sich bei einer von Createc Solution zu vertretenden Pflichtverletzung, die kein Mangel ist, vom Vertrag zu lösen, gilt jedoch stets die gesetzliche Verjährungsfrist. Für den Beginn der Verjährung gelten jeweils die gesetzlichen Vorschriften.

33. Freistellung:

Der Kunde stellt Createc Solution von allen Ansprüchen Dritter frei, die mit der Begründung erhoben werden, der Kunde habe die für seinen Geschäftsbetrieb geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Aufsichts-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechts, nicht eingehalten. Der Kunde stellt Createc Solution außerdem von allen Ansprüchen Dritter oder sonstiger Schäden aufgrund von Angaben des Kunden gegenüber Dritten in Bezug auf Eigenschaften oder technische Merkmale der Liefergegenstände, die von den Angaben des jeweiligen Herstellers abweichen, frei.

E Nutzung der Website

34. Produktinformationen und -angebote, die auf der Website veröffentlicht werden, sind unverbindlich. Sie begründen weder verbindliche Beschaffenheitsangaben noch Garantien, noch verpflichten sie zum Abschluss eines Vertrages. Solche Informationen stellen nur Aufforderungen zu Angeboten durch den Nutzer dar.

35. Änderungen:

Createc Solution behält sich vor, ihre Website jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern, einzustellen oder einzelne oder alle Nutzer von der Nutzung auszuschließen.

36. Schutzrechte:

Soweit Inhalte der Website sowie darin zur Nutzung oder zum Download angebotene Inhalte, einschließlich des Angebotes von Demo-Versionen von Software (zusammenfassend „Inhalte“) Gegenstand von gewerblichen oder sonstigen Schutzrechten von Createc Solution oder den jeweiligen Anbietern der Inhalte sind, gilt folgendes: Alle Rechte an solchen Inhalten bleiben vorbehalten. Der Nutzer hat jede Nutzung zu unterlassen, die nicht nachfolgend ausdrücklich erlaubt ist. Der Nutzer ist berechtigt, Inhalte ausschließlich zum Zwecke der Wiedergabe auf seinem Computer zu vervielfältigen und zu nutzen. Der Nutzer ist darüber hinaus widerruflich berechtigt, auf der Website veröffentlichte Texte in angemessenem Umfange für eigene Zwecke oder zur nicht gewerblichen Information Dritter zu vervielfältigen und zu verbreiten, soweit (i) jede Kopie den Hinweis auf die Quelle und die Schutzrechte von Createc Solution und/oder alle sonstigen Quellen- und Schutzrechtshinweise, mit denen der Text auf der Website versehen ist, vollständig und unverändert enthält, (ii) die Texte nicht verändert oder in sinnentstellenden Auszügen verbreitet oder veröffentlicht werden und (iii) die Texte nicht Dritten über ein Netzwerk zur Verfügung gestellt werden. Vorstehende Erlaubnis gilt ausdrücklich nur für Texte und nicht für Designs, Klänge, Grafiken, Logos oder das „Look and Feel“ der Website.

Schutzrechte der Nutzer: Soweit der Nutzer über die Website Inhalte an Createc Solution oder andere Nutzer weiter gibt, sind Createc Solution bzw. die übrigen Nutzer berechtigt, diese im Rahmen des vereinbarten Zweckes zu vervielfältigen, zu verbreiten und sonst zu nutzen. Eine Vertraulichkeitspflicht oder sonstige Nutzungsbeschränkungen bestehen nur bei einem entsprechenden ausdrücklichen Vorbehalt des Nutzers vor der Übermittlung der Inhalte. Soweit der Nutzer Inhalte auf der Website veröffentlicht, hat er als Anbieter von Inhalten gegenüber den anderen Nutzern die Rechte nach vorstehendem Absatz. Der Nutzer steht Createc Solution dafür ein, dass von ihm übermittelte Inhalte (i) mit dem anwendbaren Recht übereinstimmen, (ii) inhaltlich richtig sind und (iii) keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere dass der Inhaber der Schutzrechte an solchen Inhalten der vorstehenden Nutzung zugestimmt hat. Createc Solution übernimmt gegenüber dem Nutzer, der Inhalte auf der Website veröffentlicht, keine Haftung dafür, dass andere Nutzer die vorstehenden Beschränkungen einhalten.

37. Pflichten der Nutzer:

Die Nutzer verpflichten sich, es zu unterlassen, bei der Nutzung der Website andere Nutzer oder Createc Solution zu behindern oder auszuspähen oder die Website für andere als die vorgesehenen Zwecke zu nutzen oder in einer Weise zu benutzen, die den technischen Ablauf stört oder überlastet. Createc Solution behält sich vor, diese Pflichten durch verbindliche Benutzerrichtlinien zu konkretisieren.

38. Freistellung:

Der Nutzer steht Createc Solution dafür ein, dass er die Website ausschließlich in Übereinstimmung mit dem jeweils anwendbaren Recht und diesen Nutzungsbedingungen nutzt und im Zusammenhang mit der Nutzung der Website keine Rechte Dritter verletzt. Der Nutzer stellt Createc Solution von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich der öffentlichen Hand) frei, die gegenüber Createc Solution mit der Begründung erhoben werden, der Nutzer habe (i) die für ihn geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Aufsichts-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechts, (ii) seine Pflichten und Zusicherungen nach diesen Nutzungsbedingungen oder (iii) Rechte Dritter verletzt und ersetzt Createc Solution alle damit verbundenen Aufwendungen einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung.

39. Für fremde Inhalte ist die Haftung von Createc Solution zusätzlich nach Maßgabe des Teledienstegesetzes beschränkt.

40. Hyperlinks:

Createc Solution ist - jederzeit widerruflich - damit einverstanden, dass Dritte Hyperlinks („Links“) auf die Website setzen, aber nur soweit (i) durch das Setzen des Links nicht der unzutreffende Eindruck einer geschäftlichen Verbindung mit – oder einer Billigung einer fremden Leistung oder eines fremden Geschäftsbetriebes durch - Createc Solution geschaffen wird, (ii) die Website in einem neuen Fenster und vollständig wiedergegeben wird und auch sonst dem Betrachter deutlich wird, dass es sich um einen Inhalt von Createc Solution handelt (keine „frames“). Links, die den vorgenannten Anforderungen nicht entsprechen, sind ausdrücklich verboten. Soweit Createc Solution einen Link auf einen fremden Inhalt setzt, bedeutet dieses nicht, dass Createc Solution den fremden Inhalt billigt oder sich zu eigen macht. Createc Solution lehnt jede Haftung für verlinkte Inhalte ab.

F Datenschutz

41. Auftragsverarbeitung durch Createc Solution:

Soweit Createc Solution im Rahmen der Software-Unterstützung oder sonstiger Dienst- oder Werkleistungen für den Kunden Zugang zu personenbezogenen Daten oder zu Daten, die einer besonderen gesetzlichen oder beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, hat oder ein solcher Zugang nicht ausgeschlossen werden kann, wird Createc Solution ausschließlich Personal einsetzen, das über die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen belehrt und in schriftlicher Form zur Verschwiegenheit und zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet wurde. Solche Daten dürfen nur für die Auftragsabwicklung und in Übereinstimmung mit den Weisungen des Kunden verwendet werden und sind danach zu löschen bzw. zu sperren. Eine Unterbeauftragung solcher Leistungen darf nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden erfolgen. Createc Solution wird die Einhaltung des Datenschutzes durch sein Personal überwachen und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherung ergreifen. Der Kunde hat das Recht, unabhängige Prüfungen der Verwendung solcher Daten bei Createc Solution vornehmen zu lassen, soweit gesetzliche Vorschriften solche Prüfungen im Rahmen der ordnungsgemäßen Ausführung der Geschäfte des Kunden vorschreiben.

42. Createc Solution als Verantwortliche Stelle:

Soweit Createc Solution im Rahmen des Vertrages personenbezogene Daten als Verantwortliche Stelle erhebt, erfolgt dieses für eigene Zwecke, nämlich für die Erbringung der vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen von Createc Solution. Createc Solution verpflichtet sich ausdrücklich dazu, dass die Verarbeitung und Nutzung der übermittelten Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit dem deutschen Datenschutz erfolgt. Createc Solution wird in jedem Falle das Datengeheimnis wahren. Die Verarbeitung der Daten erfolgt gegenwärtig ausschließlich auf Servern im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes. Createc Solution wird die personenbezogenen Daten ggf. auch an Dritte weitergeben, die Createc Solution in die Leistungserbringung einschaltet. Createc Solution wird in diesem Falle die Dritten verpflichten, die vorgenannten Beschränkungen zu beachten. Soweit der Nutzer personenbezogene Daten Dritter an Createc Solution übermittelt, steht er Createc Solution dafür ein, dass die Betroffenen der Übermittlung an und der Bearbeitung oder Nutzung durch Createc Solution zugestimmt haben.

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